Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - was ist das?
Das Arbeitsschutzgesetz fordert von den Betrieben "Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit" sowie "menschengerechte Gestaltung der Arbeit" (§2 ArbSchG). Seit dem Jahr 2013 umfasst diese Forderung nicht
nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit.
Das bedeutet für die Betriebe die Pflicht, regelmäßig die mögliche psychische Gefährdung zu beurteilen, angemessen zu dokumentieren und darauf entsprechend zu reagieren.
Viele Betriebe kommen immer noch nicht ihrer gesetzlichen Pflicht ausreichend nach, einerseits aus Unwissenheit und andererseits aus Mangel an Möglichkeiten sowie fehlendem Knowhow.
Unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen wird ein nachhaltiges Vorgehen mit Langzeitwirkung angestrebt. Psychologische und betriebswirtschaftliche Überlegungen für ein bestmögliches Outcome.
Gern erarbeiten wir mit Ihnen eine angemessene Dokumentation und wir leiten gemeinsam aus den Ergebnissen der Beurteilung ein Konzept für Maßnahmen ab, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse!